Graffiti-Wand Herten – Ein Projekt der CreativWerkstatt – Jugendkunstschule für Kinder und Jugendliche

Regeln für die Nutzung der Graffiti-Wand Herten

Allgemeines
• Für die Nutzung der Graffiti-Wand ist keine Voranmeldung nötig.
• Die Fläche ist ausgenommen zu den Schulöffnungszeiten (7.30 bis 16 Uhr) frei zugänglich.
• Das Sprühen ist nur auf den überdachten Wandflächen gestattet.
• Boden-, Dach- und Deckenflächen sind nicht freigegeben.
• Das Sprühen außerhalb der freigegebenen Flächen ist illegal und wird strafrechtlich verfolgt.
• Darstellungen mit menschen- und verfassungsfeindlichen sowie pornografischen Inhalten werden nicht toleriert und ggf. strafrechtlich verfolgt.
• Die gesamte Anlage ist sauber und frei von Müll zu halten.
• Die Nutzung der Graffiti-Wand erfolgt auf eigene Gefahr.

Material, Technik
• Die Materialien sind von den Künstler*innen selbst mitzubringen.
• Es werden keine Materialkosten von der CreativWerkstatt übernommen.
• Die CreativWerkstatt zahlt keine Honorare an die Künstler*innen.
• Die Künstler*innen verpflichten sich, mitgebrachte Materialien wieder wegzuräumen und sachgerecht zu entsorgen.
• Es dürfen diverse Graffiti-Techniken angewandt werden. Plakatierungen, dreidimensionale Installationen und Interventionen, die die Bausubstanz schädigen, sind untersagt. Ebenso verboten ist die Verwendung von Bitumfarben.

Respekt
• Gegenseitiger Respekt ist die Voraussetzung für die Nutzung der Graffiti-Wand.
• Je nach Auslastung der Wand dürfen bereits vorhandene Kunstwerke übermalt werden. Ein dauerhafter Bestand der Werke ist nicht vorgesehen.
• Ältere Kunstwerke sind, sofern sich das Alter feststellen lässt, bei der Übermalung zu bevorzugen.
• Kunstwerke sollten möglichst vollständig übermalt werden (z. B. mit Wandfarbe). Tags, kleinere Schablonen, Stencils oder Schriftzüge, die das darunterliegende Kunstwerk nur teilweise abdecken, sind zu vermeiden.
• Inhalte und Botschaften, die Personen oder Gruppen herabwürdigen, beleidigen und/oder kommerzieller/gewerblicher Natur sind, bitten wir zu melden und prioritär zu übermalen.
• Das räumliche Umfeld der legalen Graffiti-Wand ist zu respektieren. Illegale Tags gefährden das Projekt.

Adresse der Graffiti-Wand: Fritz-Erler-Straße 2, 45701 Herten (Betonunterstand, unterer Parkplatz – ehemals Busparkplatz)

Öffentliche Verkehrsmittel – Haltestelle Fritz-Erler-Straße: Bus 224 Bus 214 Bus 245 Bus 43 Bus NE9

Bitte Fotos von euren Bildern mit dem #Graffiti-Wand-Herten auf Instagram versehen

Bildergalerie der Wand auf Instagram – CreativWerkstatt_herten

… oder der Homepage der www.creativwerkstatt-herten.de

Für Rückfragen und Anmerkungen wenden sie sich an: Thomas Buchenau, CreativWerkstatt – Jugendkunstschule für Kinder und Jugendliche der Stadt Herten, Ernst-Reuter-Platz 10 – 20, 45699 Herten, Tel.: 02366 307-805, E-Mail: creativwerkstatt-herten.de